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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

© pixabay · StartupStockPhotos

Redaktion

Ansprechpartnerin im Rathaus

Petra Grieb

 
Telefon: 07143 8955-212
 
 

Redaktionsschluss

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Wenn Sie Redakteur sind, stellen Sie Ihre Artikel direkt über Artikelstar (https://www.artikelstar.de) ein.

Redaktionsschluss ist immer montags, 11.00 Uhr vor dem Erscheinungstermin am Donnerstag in der gleichen Kalenderwoche. Falls in einer Woche ein Feiertag ist, kann der Redaktionsschluss ausnahmsweise vorverlegt werden. Hinweise darauf finden Sie direkt im Redaktionssystem Artikelstar.

Artikel, die nach dem jeweiligen Redaktionsschluss erfasst werden, können nicht mehr für die Druckausgabe berücksichtigt werden. Eine Online-Veröffentlichung des Artikels ist aber möglich.

 

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Sie können uns natürlich auch anrufen: 07143-8955 212 (Petra Grieb)

 

Kontakt beim Nussbaum-Verlag für Anzeigen

Michaela Scheid

 
Telefon: 07264 70246-18