Öffentliche Bekanntmachungen | 31.07.2026
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten der 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB für die Erweiterung Gewerbegebiet Hellebarten
Die 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB wurde vom Umlegungsausschuss am 29.04.2026 beschlossen und ist für die Flurstücke 1446, 1449, 1450, 1453, 1454, 1455, 1456, 1535 und 1537 am 17.6.2026 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches der bisherige …