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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Ortsrecht

Satzungen und Verordnungen

Der Gemeinderat als oberstes Entscheidungsorgan der Gemeinde erlässt die Satzungen und Verordnungen. Sie finden hier Rechtsnormen der Gemeinde Kirchheim am Neckar.
 
Änderungen zum bisher geltenden Recht in die bestehenden Texte werden möglichst regelmäßig und zeitnah eingepflegt. Eine Gewähr für die Aktualität der dargestellten Inhalte ist mit dieser Serviceleistung jedoch nicht verbunden. 

Im Zusammenhang mit Fragen zum Urheberrecht und Haftungsausschluss wird auch auf das Impressum verwiesen.