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ANKÜNDIGUNG – Gemeinsamer Holzverkauf

Am Dienstag, 24. Februar 2026 findet in Bönnigheim im Gasthaus „Klosterburgstuben“

(Sportheim beim Freibad) gemeinsam mit der Gemeinde Kirchheim der zweite Holzverkauf der Saison statt. 

Weitere Informationen finden Sie unter: "Nachrichten, Hinweise, Aufrufe" oder https://www.boennigheim.de/website/de/leben-arbeiten/stadtwald/holzverkauf

Wahlen

Logo Landtagswahl 2026

 

 

Landtagswahl am 8. März 2026

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. 

Die Neuwahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Die Wahlperiode des 17. Landtags endet regulär 2026.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026 finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026

Die Bekanntmachung können Sie hier direkt herunterladen.

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 8.3.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage Gemeinde Kirchheim am Neckar an.

Beim Aufruf des Links (oben auf dieser Seite) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbote oder über die dt. Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@kirchheim-n.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice-Team, Tel.: 07143/8955 0 oder per mail: buergerservice@kirchheim-n.de.

QR-Code zum Wahlscheinantrag
Hinweis zur Landtagswahl - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Hinweis:

Die vorstehenden Informationen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen beruhen auf einem freiwilligen, nichtamtlichen Veröffentlichungshinweis der Landeswahlleiterin Baden-Württemberg.

Erklärfilme zur Landtagswahl 2026

In der Mediathek zur Landtagswahl der Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg finden Sie Erklärvideos zur Landtagswahl 2026

Land·tags·wahl 2026 in leichter Sprache

Was man über die Landtags•wahl wissen muss finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Landtagswahl der LpB

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal https://www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form.