Öffentliche Bekanntmachungen | 11.08.2026
Die 2. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB wurde vom Umlegungsausschuss am 29.04.2026 beschlossen und ist für die Flurstücke 1447, 1448, 1452, 1536, 1539 und 1540 am 04.08.2026 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand …