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Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 28.09.2026

Gemeinde musste Beteiligung einfordern

Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim: Gemeinde zunächst nicht zu Stellungnahme aufgefordert 

In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Kirchheim wurde Kritik am Genehmigungsverfahren zur Klärschlammverbrennung in Walheim laut. Es ging um den Antrag der EnBW auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme. Obwohl Kirchheim als einzige der umliegenden Nachbarschaftsgemeinden über eigene Trinkwasserbrunnen verfügt, wurde die Verwaltung nicht im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten. Erst als Bürgermeister Uwe Seibold beim Regierungspräsidium nachhakte, konnte er dies noch außerhalb der ursprünglichen Frist innerhalb der Sommerferien nachholen. Diese wurde nun dem Gemeinderat vorgelegt und nachträglich einstimmig bei einer Enthaltung so verabschiedet.

Gemeinde hakt bei Regierungspräsidium nach

Uwe Seibold hatte das Thema stets auf dem Schirm, wartete aber auf das entsprechende Schreiben aus Stuttgart. „Erst im Gespräch mit den Kollegen aus Walheim und Gemmrigheim habe ich zufällig erfahren, dass diese die Aufforderung längst bekommen hatten und bis zum 14. August eine Stellungnahme abgeben konnten“, erklärt er. Daraufhin schrieb er direkt an Regierungspräsidentin Susanne Bay. Die begründete die Nichtberücksichtigung mit den Worten: „Dabei wurden insbesondere die räumliche Ausdehnung des betroffenen Grundwasserkörpers und die zu erwartenden Auswirkungen der Grundwasserentnahme betrachtet. Für die Bestimmung möglicher konkreter Betroffenheiten wurde dabei vorrangig der Bereich des zu erwartenden Absenktrichters herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde eine Betroffenheit Ihrer Gemeinde zunächst nicht angenommen, sodass eine Beteiligung nicht erfolgt ist.“

Kirchheimer Trinkwasserbrunnen nicht berücksichtigt

Darüber wunderte sich die Verwaltung dann doch, eben wegen der Trinkwasser- und der landwirtschaftlichen Brunnen auf der eigenen Gemarkung. Die scheinen also bisher auch in den Untersuchungen zu den Auswirkungen der Wasserentnahme nicht berücksichtigt worden zu sein. Nur das Wasserschutzgebiet ist im Gutachten aufgeführt. „Ich habe daher gefordert, das nachzuholen und uns die Ergebnisse zukommen zu lassen“, erläutert Uwe Seibold. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dabei auch Spitzenentnahmezeiten wie im Sommer zu berücksichtigen und nicht nur Mittelwerte. Sollte es da nicht zu Beeinträchtigungen kommen, sieht der Bürgermeister keine Einwendungsgründe. Zumal die Wasserentnahme niedriger sein wird als beim früheren Kohlekraftwerk. Bis zum 9. September konnte er die Kirchheimer Stellungnahme noch nachholen. Dass solche Fristen in die Sommerferien gelegt werden, wo bekanntermaßen auch die kommunalen Gremien in Sommerpause sind, hält er dabei für äußerst ungünstig. 

Kritik der Gemeinderäte

„Das passt doch wieder ins Bild, vielen Menschen erscheint das ganze Verfahren um die Klärschlammanlage nicht transparent“, stellt Stephan Hennig (WGK) fest. „Das stärkt nicht mein Vertrauen.“ In der Stellungnahme finde er sich allerdings vollkommen wieder. Jürgen Brückner (WGK) ärgert besonders, dass das Regierungspräsidium so unsensibel mit einem wichtigen Gut wie Grund- und Trinkwasser umgeht. „Alle drei Jahre sollte überprüft werden, wie viel entnommen wurde und wie viel noch da ist“, fordert er. Andreas Munz (WGK) zeigt sich enttäuscht darüber, wie ohne Rücksicht auf die Außenwirkung vorgegangen werde.