Amtliches | 31.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat am 23.07.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Südlich Hofener Straße – Flächen für Gemeinbedarf“ zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1560, 1580, 1581, 1582, 1583, 1584, 1585, 1586, 1587, 1587/1 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 1589.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Das Plangebiet wird derzeit vor allem landwirtschaftlich genutzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine neue, geordnete städtebauliche Entwicklung eingeleitet werden. Dies umfasst neben der Sicherung der Wohnbebauung auch einen neuen Standort der örtlichen Feuerwehr.
Ein zentrales Element der Planung ist zudem die Berücksichtigung einer bestehenden Kaltluft-schneise. Diese wird im Plangebiet bewusst freigehalten und sichert damit langfristig die Durchlüftung der angrenzenden Quartiere und leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung.
Die Planung greift einen dringenden Bedarf der öffentlichen Daseinsvorsorge auf. Im Plangebiet wird ein neuer, zentraler Standort in der Gemeinde für die Freiwillige Feuerwehr festgesetzt. Mit der Ausweisung der neuen Flächen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um der Feuerwehr eine zeitgemäße Unterbringung zu ermöglichen, welche den aktuellen Anforderungen und Standards gerecht werden kann. Damit wird die Grundlage geschaffen, den Brandschutz und die Rettungsinfrastruktur für die Gemeinde zukunftsfähig auszurichten.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes im weiteren Verfahren nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Im nächsten Schritt erfolgt die Ausarbeitung des Vorentwurfs und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Kirchheim am Neckar, 31.07.2026
gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister
