Amtliches | 31.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet „Loch-Seele-Ehewiesen – 9. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat am 23.07.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Loch-Seele-Ehewiesen - 9. Änderung“ zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1567, 1566 und 1560/3 sowie Teilflächen des Flurstücks 1565.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Bietigheim-Bissingen. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Der bisherige Betreiber der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs musste Insolvenz anmelden. Der bestehende Bebauungsplan setzt für die Flächen ein Sonstiges Sondergebiet fest, welches detailliert die Arten des zulässigen Warenangebots regelt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine flexiblere Bebauung ermöglicht werden, die sich an den Festsetzungen der angrenzenden Bebauung orientiert. Ziel der Planung ist es, das freiwerdende Bauland effektiv weiter zu Nutzen. Um ein größeres Angebot für die Fläche zu sichern ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden.
Die Ausarbeitung des Entwurfes sowie eine Beteiligung sollen im Jahr 2026/2027 erfolgen.
Kirchheim am Neckar, 31.07.2026
gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister
