Öffentliche Bekanntmachungen | 09.07.2026
Die 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB wurde vom Umlegungsausschuss am 29.04.2026 beschlossen und ist für die Flurstücke 1446, 1449, 1450, 1453, 1454, 1455, 1456, 1535 und 1537 am 17.6.2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig und sind innerhalb von 4 Wochen zu bezahlen. Die Berichtigung des Grundbuchs wird durch die Umlegungsstelle veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in das Verzeichnis zur Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Feststellung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für weitere prozessuale Erklärungen ist jedoch die Mitwirkung eines vertretungsberechtigten Anwalts erforderlich.
Kirchheim am Neckar, 9.7.2026
gez. Uwe Seibold
Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses