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Nachrichten, Veranstaltungen, Hinweise, Aufrufe | 16.06.2026
Das Gartenwasser darf nur zum Gießen verwendet werden, nicht um Pools oder Schwimmbecken aufzufüllen.
Die Befüllung von z. B. Pools muss über den Hauptwasserzähler erfolgen, da hier Schmutzwasser entsteht, es fallen somit Abwassergebühren an.
Trinkwasser ist Lebensmittel, achten Sie auf eine sorgsame Verwendung.