Öffentliche Bekanntmachungen | 11.06.2026
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar führt ab Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung durch. Mit deren Erstellung gem. des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) wurden die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und die IBS Ingenieursgesellschaft mbH beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 12 Abs. 3 WPG folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen hat die planungsverantwortliche Stelle die Informationen ortsüblich bekanntzumachen.“ Dies geschieht durch diese Bekanntmachung.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeinde Kirchheim am Neckar Folgendes mit: Gemäß § 10 Abs.5 WPG darf die Gemeinde die personenbezogenen Daten neben der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für einen anderen Zweck weiterverarbeiten, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt und dies zur Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich ist. Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in §15 (samt zugehöriger Anlage 1) WPG dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans in Berichtsform werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter der postalischen Adresse oder per Mail erreichbar: secopan gmbh, Am Schönblick 14, 71229 Leonberg oder datenschutz@secopan.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatenschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.