Klärschlammverbrennung in Walheim nicht zu verhindern: Enttäuschter Kirchheimer Gemeinderat fordert vom RP, Probleme zu lösen
Die Klärschlammverbrennungsanlage am bisherigen Kraftwerkstandort in Walheim wird kommen. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat die von Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim unterstützte Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen. Bürgermeister Uwe Seibold findet das unbefriedigend. Trotzdem sind auch die Nachbarn zu dem Ergebnis gekommen, keine weiteren Rechtsmittel mehr einzulegen. Nun bleibe nur, eindrücklich auf die Verkehrslage und das Thema Grundwasser in Kirchheim hinzuweisen. Dem stimmte auch der Gemeinderat zu.
Verkehrsbelastung wächst
„Viele hier waren schon im Gemeinderat, als die EnBW damals bei uns in einer Sitzung war und betonte, sie würde die Anlage nicht gegen den Willen der Kommunen und Bürger bauen“, blickte Bürgermeister Uwe Seibold zurück. Ja, man habe gemeinsam am Tisch gesessen und auch diverse Prüfungen zugesagt. Aber letztlich habe die EnBW dann doch getan, was sie wollte. „Man hätte auch mit offenen Karten spielen können und sagen, wir machen das auf jeden Fall, das wäre besser gewesen, als einen Dialog vorzugaukeln“, zeigt sich der Bürgermeister enttäuscht und sprach von einem großen Glaubwürdigkeitsverlust. Für Kirchheim heiße das nun, mit dem Betrieb umzugehen und das bedeutet vor allem: 150 zusätzliche Lkw pro Tag. Das Thema hat in der Urteilsbegründung keine Rolle gespielt, dafür sei Kirchheim zu weit weg. „Insgesamt ein sehr ernüchterndes Verfahren.“
Gemeinderat erwartet Dialog auf Augenhöhe mit RP
Das sehen die Gemeinderäte ähnlich. Die außer Acht gelassene eh schon hohe Verkehrsbelastung in Kirchheim prangert auch Inge Schemminger in ihrer Stellungnahme für die Unabhängigen an. „Das wird zum Verkehrskollaps führen“, befürchtet sie. Erst recht, wenn die Neckarbrücke bei Besigheim saniert wird, für die Stand heute keine Ersatzbrücke vorgesehen ist. „Wir erwarten, dass das Regierungspräsidium (RP) die zu erwartenden Verkehrsströme aufarbeitet, optisch darstellt und den Kommunen zur Verfügung stellt“, erklärt sie. Außerdem müsse zeitnah ein Umleitungskonzept im Austausch mit den Gemeinden erstellt werden. „Als einzigen Ausweg sehen wir die Umgehungsstraße und nicht erst in zehn Jahren.“ Sie und ihre Kollegen erwarten einen Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam nach praktikablen Lösungen für alle Beteiligten zu suchen.
Auch das Grundwasser im Blick
Andreas Munz (WGK) fehlt bei der gerichtlichen Auseinandersetzung die Betrachtung des Bauwerks als Ganzes. „Da wurden ganze Aspekte außer Acht gelassen, die die Region belasten, da bin ich megaenttäuscht, dass sowas über viele Instanzen durchgepeitscht wird, auch gegen großen Widerstand.“ Das RP hätte bei der Argumentation Unzulässigkeit im Außenbereich auch mit Walheim gehen können, anstatt sich hinter einer Teilgenehmigung zu verstecken. „Das RP trägt eine große Teilschuld“, findet er. Stephan Hennig (WGK) verweist zudem auf Dimensionen der bereits im Bau befindlichen Gebäude. „Das suggeriert, dass die EnBW entweder ein großes Risiko eingegangen ist, was ich nicht glaube, oder sie wussten, wie es ausgeht“, spekuliert er. In Bezug auf Verkehr und Grundwasser zieht er einen drastischen Vergleich: „Wir dürfen nicht erst eine Ampel bauen, wenn jemand überfahren wurde.“