Landratsamt Ludwigsburg
– untere Flurbereinigungsbehörde –
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bönnigheim-Hohenstein (Schloßberg)
Ausführungsanordnung
vom 18.5.2026
1. Das Landratsamt Ludwigsburg – untere Flurbereinigungsbehörde – ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich des Plannachtrages 1 für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Bönnigheim Hohenstein (Schloßberg) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 1.7.2026 festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich des Plannachtrages vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Anordnung (Besitzregelung) vom 23.3.2021 enden mit Ablauf des 30.6.2026. Überleitungsbestimmungen zur Regelung des Besitzes und der Nutzung sind nicht erforderlich.
Diese Anordnung kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4564) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Ludwigsburg – untere Flurbereinigungsbehörde – mit Sitz in Ludwigsburg gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor. Die Beteiligten sind am 14.5.2024 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da im Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG keine Widersprüche erhoben wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ludwigsburg mit Sitz in Ludwigsburg erhoben werden.
gez. Stadler (VD) DS