Bei den Bauarbeiten am Bahnhof hat die Phase der Vollsperrung am 7.4.2026 begonnen
Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen).
Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw werden eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.
Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.
Haushaltssatzung des Schulverbands Erligheim-Hofen für das Haushaltsjahr 2026
I.
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 14.4.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
717.800
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
717.800
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
691.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
630.800
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
61.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
350.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-350.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-289.000
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-289.000
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000 €
§ 5 Umlagen
Der Gesamtbetrag der Umlagen nach § 7 der Verbandssatzung
wird festgesetzt auf 581.400 €
davon
im Ergebnishaushalt
Nach § 7 Absatz 2 der Verbandssatzung
beteiligen sich die Verbandsmitglieder an
der Finanzierung wie folgt:
Erligheim 122 Schüler à 3.726,92 € 454.685 €
Bönnigheim f. Hofen 34 Schüler à 3.726,92 € 126.715 €
im investiven Bereich
Erligheim 122 Schüler à 0,00 € 0 €
Bönnigheim f. Hofen 34 Schüler à 0,00 € 0 €
Erligheim, 14.4.2026
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 nach § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit mit Erlass vom 28.4.2026, Aktenzeichen L-02/911.42.00029076 bestätigt.
Gleichzeitig wurden nach § 18 GKZ in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO der durch Kredite zu finanzierende Betrag der Verpflichtungsermächtigungen des Finanzhaushalts mit 1.740.000 € genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 18.5. bis Donnerstag, 28.5.2026 (je einschließlich) im Rathaus Erligheim, Zimmer 04, zur Einsicht öffentlich aus.
Erligheim, 11.5.2026
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Erligheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.