I.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II.
Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grund von § 102 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden Württemberg hat der Gemeinderat am 26.03.2026 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Erfolgs- und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen: EUR
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von 1.308.000
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.303.100
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 4.900
2. Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen: EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.203.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.110.100
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 92.900
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 100.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -100.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -7.100
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 100.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 150.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -50.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -57.100
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 100.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
III.
Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 21. April 2026, Az. L02/902.41 , gem. § 121 Abs. 2 GemO, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wurden der Höchsbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 € nach § 89 Abs. 2 GemO und der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für den Finanzhaushalt in Höhe von 100.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
IV.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 28.04.2026 bis zum 13.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim im Zimmer 1, Vorzimmer des Bürgermeisters, öffentlich aus.
V.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO), oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kirchheim am Neckar, 28.04.2026
gez. Uwe Seibold
Bürgermeister