I.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird auf Grund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II.
Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 19.758.200
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 21.954.290
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -2.196.090
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 800.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 800.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.396.090
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.001.500
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 20.096.090
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von -1.094.590
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 13.281.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.429.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 3.852.000
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.757.410
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 800.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus . Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.200.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, . Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3.957.410
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 12.000.000 EUR
III.
Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 21. April 2026, Az. L02/902.41 , gem. § 121 Abs. 2 GemO, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wurden der Höchsbetrag der Kassenkredite in Höhe von 12.000.000 € nach § 89 Abs. 2 GemO und der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für den Finanzhaushalt in Höhe von 2.000.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
IV.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 28.04.2026 bis zum 11.05.2026 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim im Zimmer 1, Vorzimmer des Bürgermeisters, öffentlich aus.
V.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO), oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kirchheim am Neckar, 28.04.2026
gez. Uwe Seibold
Bürgermeister