Bei den Bauarbeiten am Bahnhof hat die Phase der Vollsperrung am 7.4.2026 begonnen
Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen).
Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw werden eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.
Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2025 des Schulverbands Erligheim-Hofen
Die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen hat in seiner Sitzung am 14.4.2026 den Jahresabschluss 2025 des Schulverbands Erligheim-Hofen festgestellt.
Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt vom Montag, 27.4.2026 bis einschließlich Donnerstag, 7.5.2026 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.
1. Aufgrund von §§ 95, 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung des Schulverbands Erligheim-Hofen am 14.04.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:
EUR
1.
Ergebnisrechnung
1.1
Summe der ordentlichen Erträge
596.851
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
596.851
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
0
1.4
Außerordentliche Erträge
0
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
0
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
0
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
0
2.
Finanzrechnung
2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
651.088
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
513.693
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
137.395
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.073.796
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.801
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
1.071.995
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
1.209.390
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
0
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
1.209.390
2.12
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
-274
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
146.055
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
1.209.116
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.355.171
3.
Bilanz
3.1
Immaterielles Vermögen
0
3.2
Sachvermögen
495.456
3.3
Finanzvermögen
1.447.363
3.4
Abgrenzungsposten
0
3.5
Nettoposition
0
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
1.942.828
3.7
Basiskapital
788.484
3.8
Rücklagen
0
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0
3.10
Sonderposten
1.154.344
3.11
Rückstellungen
0
3.12
Verbindlichkeiten
0
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
1.942.828
1. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Schulverband dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
2. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).