Bebauungspläne | 19.03.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim a.N. hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsdurchfahrt B27“ zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich umschließt die Grundstücke entlang der B27 von der Kreuzung Bertha-Brenz-Straße und Im Rosenpark bis zur Ortseinfahrt von Richtung Lauffen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt und kann auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim unter https://www.kirchheim-neckar.de/news?action=view_navigator&category_id=501 abgerufen werden.
Begründung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden.
Nach Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs kann der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss fassen und beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Kirchheim a.N. 19.03.2026
gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister