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Nachrichten, Veranstaltungen, Hinweise, Aufrufe | 09.03.2026
Das Gesetz verlangt es: Die Grabsteine müssen verkehrssicher sein.
Die Nutzungsberechtigten haften vollumfänglich für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen.
Die Mitarbeiter des Bauhofes werden ab Montag, 16.3.2026 die Grabsteine kontrollieren und dabei nicht ausreichend standsichere Grabsteine umlegen oder mit einem Warnaufkleber versehen.