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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 02.03.2026

Gemeinde geht Werbe-Ärgernis an

Gemeinderat stimmt für Bebauungsplan, um die Flut an Werbeanlagen an der B27 regeln zu können

Große Werbeanlagen entlang der B27 sind dem Kirchheimer Gemeinderat schon lange ein Dorn im Auge. Schon als die erste bei der Firma Schuh-Frech beantragt wurde, hatte sich die Gemeinde lange gewehrt, damals noch mit Unterstützung des Landratsamts Ludwigsburg. Doch am Ende entschied das Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde. Ein Bebauungsplan inklusive Veränderungssperre entlang der Ortsdurchfahrt soll nun dem Wildwuchs Einhalt gebieten.

Vier stehen, drei weitere beantragt

Es ist seitdem nicht bei der einen Werbeanlage geblieben. „Auch bei der an der Kreuzung am Schillerplatz haben wir uns gewehrt, das ging dann auch den Klageweg mit dem gleichen Ergebnis“, sagte Bürgermeister Uwe Seibold in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Das Verwaltungsgericht sagte, sie sind zulässig, ob sie der Kommune gefallen oder nicht. Damals habe man schon überlegt, diese Bauten mittels eines Bebauungsplans zu kanalisieren, was letztlich im Sand verlief. Hintergrund: Es gab Zweifel, ob dieser rechtskräftig umzusetzen ist. „Mittlerweile sind es aber vier Anlagen, und wir haben Anfragen für die Genehmigung für drei weitere vorliegen,“ erklärte Bürgermeister Seibold. Ein Grundstückseigentümer habe sich gar entschieden, an jeder Ecke seiner Fläche eine aufzustellen. „Wir sind der Meinung, dass jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht ist und das über einen Bebauungsplan geregelt werden muss“, betonte Seibold.

Geltungsbereich an der Durchfahrt

Angedacht ist der Bebauungsplan vom Ortseingang von Lauffen kommend bis einerseits zum Lidl und andererseits zur Einfahrt Rosengarten. Im Prinzip gelte er für die erste Häuserzeile. Parallel ist eine Veränderungssperre vorgesehen, damit bis zur Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans auch nichts mehr aufgestellt werden kann. Die Werbeanlagen sind aus Sicht der Verwaltung zum einen eine Ablenkung für die Verkehrsteilnehmer und können insbesondere an Einmündungen und Kreuzungen die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigen, was das Unfallrisiko erhöht. Gleichzeitig diene der Bebauungsplan dazu, die städtebauliche Ordnung und die Einheitlichkeit des Ortsbildes entlang der B27 zu sichern. Klare Festsetzungen hinsichtlich Lage, Höhe und zulässiger Flächenanteile sollen aufgestellt werden.

Erstmal zwei, drei Jahre Ruhe

Stephan Hennig (WGK) begrüßte wie auch seine Kollegen den Vorstoß. „Da können wir selber aktiv werden und sind nicht auf andere Ämter angewiesen.“ Wenn der Bebauungsplan nicht durchgehe, würde er auch nochmal den Klageweg beschreiten. „Es ist ja doch was anderes, ob auf 400 Metern eine oder sechs solcher Anlagen stehen.“ Er hoffe, dass das Gericht die städtebaulichen Auswirkungen erkenne. Jürgen Brückner (WGK) fühlt sich gar an Las Vegas erinnert. „Ich will unseren Ort nicht in Las Kirchheim umbenennen müssen.“ Vielleicht lohnten sich aber ein paar Kasinos für den Gemeindehaushalt, scherzte der Bürgermeister. Roland Gamnitzer (Unabh.) schlug vor, die Hohensteiner Straße gleich mit aufzunehmen. Das könnte mit einem Erweiterungsbeschluss erledigt werden, wenn es einen Anlass gibt, lautete Uwe Seibolds Gegenvorschlag. Einstimmig wurden Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre verabschiedet. „Dadurch ist jetzt zumindest mal für zwei, drei Jahre Ruhe und die aktuellen drei Anträge werden zurückgestellt“, zeigte sich der Bürgermeister zufrieden.