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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

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Nachrichten, Veranstaltungen, Hinweise, Aufrufe | 02.03.2026

Fälligkeit der Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr am 15.3.2026

Die 1. Abschlagszahlung (siehe Jahresendabrechnung 2025) für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wird zum 15. März 2026 fällig. Sollten Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird bei Fälligkeit termingerecht abgebucht.

Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen als Verwendungszweck an.

Eine pünktliche Bezahlung vermeidet Mahngebühren und Säumniszuschläge – daher empfehlen wir die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Die Erteilung online ist nun einfach und papierlos über die Homepage möglich:

https://webformular-kirchheim.finanzplus-cloud.de/api/einzugsMandat/formular

Das Formular SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie im Rathaus oder auf unserer Homepage unter folgendem Link:

https://www.kirchheim-neckar.de/website/de/sonstiges/formulare-und-downloads/formulare-zum-download.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Winkler unter der Rufnummer 8955-359 (E-Mail: sylvia.winkler@kirchheim-n.de) zur Verfügung.