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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Sonstiges

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Sonstiges | 27.02.2026

Endabrechnung Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2025

Endabrechnung Wasser-, Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr 2025

Derzeit werden den Eigentümern die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.
Der gesamte Abrechnungsbetrag ist zum 15. März 2026 zur Zahlung fällig.

Wir weisen darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 noch erfolgt und sich die Gebühren daher nachträglich ändern können.

Ebenfalls auf der Abrechnung ausgewiesen sind die Vorauszahlungsraten (VZ-Raten) für das Jahr 2026. Bitte denken Sie an eine pünktliche Überweisung des Rechnungsbetrages und der VZ-Raten. Für die VZ-Raten ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Bitte geben Sie bei der Überweisung das auf der Endabrechnung 2025 angegebene Buchungszeichen als Verwendungszweck an. Eine pünktliche Bezahlung vermeidet Mahngebühren und Säumniszuschläge - daher empfehlen wir die Teilnahme am
Abbuchungsverfahren. Sollten Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die jeweiligen Beträge bei Fälligkeit vom Konto termingerecht abgebucht. Falls Sie bisher einen Dauerauftrag haben, erteilen Sie uns doch bitte ein Sepa Mandat, Sie sparen sich damit die jährlich anfallende Änderung des Betrags (kostenpflichtig!). Unberechtigten Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung widersprechen. Die dafür vorgesehenen Vordrucke erhalten Sie im Rathaus oder online unter: https://www.kirchheim-neckar.de/website/de/sonstiges/formulare-unddownloads/formulare-zum-download


Die Erteilung online ist nun einfach und papierlos über die Homepage möglich:
https://webformular-kirchheim.finanzplus-cloud.de/api/einzugsMandat/formular


Bei Fragen steht Ihnen Frau Winkler unter der Rufnummer 8955-359 (E-Mail: sylvia.winkler@kirchheim-n.de) gerne zur Verfügung.