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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Fundsachen

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Fundsachen | 23.02.2026

Veröffentlichung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

Im Fundbüro der Gemeinde Kirchheim am Neckar wurden folgende Gegenstände als Fundsachen gemeldet:

  • Schlüsselbund, Schillerstraße in Kirchheim a.N.
  • Sonnenbrille, im Rathaus in Kirchheim a.N.
  • Schlüsselbund, Besigheimer Straße in Kirchheim a.N.
  • Armbanduhr, Gemeindehalle Kirchheim a.N.
  • Schlüssel, Starengasse in Kirchheim a.N.
  • Handy, Schillerstraße in Kirchheim a.N.
  • Bargeld mit Notiz, Gemeindeverwaltung Kirchheim a.N.
  • Fahrrad, auf öffentlicher Straße in Kirchheim a.N.
  • Fahrrad, auf öffentlicher Straße in Kirchheim a.N.
  • Schlüsselbund, Bachrainstraße 3 in Kirchheim a. N.
  • Fahrradhelm, am KVZ in Kirchheim a.N. 
  • Schlüsselbund, auf dem Schulgelände in Kirchheim a.N.
  • Goldkette, im Lehrschwimmbad in Kirchheim a.N.
  • F.-Nr.: 05/2026: Goldschmuck am Schulzentrum in Kirchheim a.N.
  • F.-Nr.: 06/2026: Mountainbike auf öffentlicher Straße in Kirchheim a. N.
  • F.-Nr.: 08/2026: Damenrad auf öffentlicher Straße in Kirchheim a. N.
  • F.-Nr.:10/2026: Herrenrad, Wilhelmstraße in Kirchheim a.N. 
  • F.-Nr.11/2026: Handschuhe, Hauptstraße 78 in Kirchheim a.N.
  • F.-Nr. 13/2026: Geldbeutel, Bäckerei Übele in Kirchheim a.N.

Die Schule auf dem Laiern hat folgende Fundsachen gemeldet

3× Kindergeldbeutel mit Bargeld, 2× Kinderuhren, 2× Schlüsselbunde, 1× Kinderbrillenetui mit Bargeld, 1× Kette und 1× Brille

Die Bücherei in der Storchenkelter hat folgende Fundsachen gemeldet

1× Damenkorb, 1× Kinderkappe, 2× Kindermützen, 1× Sonnenbrille

Sämtliche Eigentumsansprüche können bei der Gemeindeverwaltung im Ordnungsamt geltend gemacht werden. Bitte bringen Sie geeignete Nachweise zum Eigentum mit. 

Für die Aufbewahrung der Fundsachen werden außerdem gemäß §§ 1 und 4 Abs. 1 i.V. m. Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Kirchheim am Neckar 15,00 € Verwaltungsgebühren pro Fall erhoben. Diese sind bei der Herausgabe der Fundsache fällig.

Für Rückfragen erreichen Sie uns entweder per E-Mail unter tuelin.guenden@kirchheim-n.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 07143/8955-622.

Hinweis: Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige und keiner Geltendmachung von Eigentumsansprüchen kann der Finder gemäß § 973 BGB Eigentum an der Sache erwerben.