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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 15.12.2025 – 18.01.2026

Gebühren können nachträglich steigen

Schon im Jahr 2024 hatte der Gemeinderat von Kirchheim einen Vorratsbeschluss gefasst, dass die Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung auch noch rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst werden können. Jetzt wurde dieser nicht bindende Beschluss quasi erneuert und auf rückwirkend zum 1. Januar 2025 sowie 2026 erweitert.

Durch Übertragungsfehler bei einem Systemwechsel und zahlreicher Personalveränderungen im Finanzbereich war es auch im Laufe dieses Jahres nicht möglich, eine Neukalkulation der Gebühren durchzuführen. Diese soll bis zum Frühjahr 2026 erfolgen. „Für die Bürger ist das schon schwierig, das müssen wir uns genau überlegen, ob wir Mitte 2026 für 2025 nachfordern“, betont Stephan Hennig (WGK). Schließlich lege niemand dafür Geld zurück, auch wenn es angekündigt wurde. Die Probleme müssten jetzt dringend gelöst werden, fordert er. „Vielleicht gibt es ja gar keine Defizite, der Beschluss hat nur formalen Charakter“, hofft Bürgermeister Uwe Seibold. Dieser wurde einstimmig getroffen.