Satzungen | 15.12.2025
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit den §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und den §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar am 11. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
§1 Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Die Hebesatzsatzung in der Fassung vom 21. November 2024 wird wie folgt geändert:
Die Hebesätze werden festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 400 v.H.
der Steuermessbeträge.
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Für Steuern, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2025 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung der Steuer die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld gegolten haben.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kirchheim am Neckar, den 11. Dezember 2025
gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister