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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Öffentliche Bekanntmachungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Öffentliche Bekanntmachungen | 02.12.2025 – 15.01.2026

Tiergesundheit Aufstallung von Geflügel ab 02.12.2025/Allgemeinverfügung gültig ab 2.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.11.2025 wurde im Neckarbiotop Zugwiesen, 71642 Ludwigsburg, eine verendete Graugans aufgefunden. Bei dem zur Untersuchung gekommenen Tier wurde das Virus der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1) nachgewiesen und der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 18.11.2025 durch die untere Tiergesundheitsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg amtlich festgestellt. Bei einer am 19.11.2025 verendet im Blattsee bei Kirchheim/Neckar gefundenen Graugans wurde ebenfalls das Virus der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1) nachgewiesen und der zweite Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln durch die untere Tiergesundheitsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg am 26.11.2025 amtlich festgestellt. Bei einem Schwan, der in Ludwigsburg- Hoheneck am 23.11.2025 verendet am linken Neckarufer gefunden wurde, wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 28.11.2025 amtlich festgestellt.

Aufgrund der bestätigten Fälle von Geflügelpest beim Wildvogel hat sich das Infektionsrisiko für Hausgeflügel im Bereich des Neckars erhöht. Eine Aufstallung von Hausgeflügel in einem Streifen von jeweils 500 m links und rechts des Neckarufers ebenso auf der Gemarkung Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen, die in den Neckarschleifen gelegen sind, ist zum Schutz vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelpopulation deshalb notwendig.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg wird in einer Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 02.12.2025 gültig ist, die Aufstallung für gehaltenes Geflügel in der oben genannten Zone anordnen. Hiervon ist auch Ihre Stadt/Gemeinde teilweise oder ganz betroffen. Die betroffenen Flurstücke bzw. Gemarkungen sind in einer interaktiven Karte in der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg abrufbar. Die Gemeinden Hessigheim und Benningen sowie die Gemarkung Neckarweihingen sind hiervon ganz betroffen vgl. https://experience.arcgis.com/experience/699bcbef5a85453293359e68c9885ca2

Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis einschließlich 15.01.2026 gültig.