Öffentliche Bekanntmachungen | 02.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.11.2025 wurde im Neckarbiotop Zugwiesen, 71642 Ludwigsburg, eine verendete Graugans aufgefunden. Bei dem zur Untersuchung gekommenen Tier wurde das Virus der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1) nachgewiesen und der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 18.11.2025 durch die untere Tiergesundheitsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg amtlich festgestellt. Bei einer am 19.11.2025 verendet im Blattsee bei Kirchheim/Neckar gefundenen Graugans wurde ebenfalls das Virus der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1) nachgewiesen und der zweite Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln durch die untere Tiergesundheitsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg am 26.11.2025 amtlich festgestellt. Bei einem Schwan, der in Ludwigsburg- Hoheneck am 23.11.2025 verendet am linken Neckarufer gefunden wurde, wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 28.11.2025 amtlich festgestellt.
Aufgrund der bestätigten Fälle von Geflügelpest beim Wildvogel hat sich das Infektionsrisiko für Hausgeflügel im Bereich des Neckars erhöht. Eine Aufstallung von Hausgeflügel in einem Streifen von jeweils 500 m links und rechts des Neckarufers ebenso auf der Gemarkung Hessigheim, Benningen und Neckarweihingen, die in den Neckarschleifen gelegen sind, ist zum Schutz vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelpopulation deshalb notwendig.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg wird in einer Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 02.12.2025 gültig ist, die Aufstallung für gehaltenes Geflügel in der oben genannten Zone anordnen. Hiervon ist auch Ihre Stadt/Gemeinde teilweise oder ganz betroffen. Die betroffenen Flurstücke bzw. Gemarkungen sind in einer interaktiven Karte in der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg abrufbar. Die Gemeinden Hessigheim und Benningen sowie die Gemarkung Neckarweihingen sind hiervon ganz betroffen vgl. https://experience.arcgis.com/experience/699bcbef5a85453293359e68c9885ca2
Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis einschließlich 15.01.2026 gültig.