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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachungen | 27.11.2025

Umlegung „Bachrain II, Hinter den Lüssen 3“

Gemeinde Kirchheim am Neckar Gemarkung Kirchheim

Umlegung „Bachrain II, Hinter den Lüssen 3“

Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Möglichkeit seiner Einsichtnahme

I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2025 den Umlegungsplan gemäß 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt.

Dem Umlegungsplan liegt der seit 05.11.2025 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Bachrain II - Hinter den Lüssen 3“ zugrunde. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1, 2, 4, 6, 7, 7.1, 9, 9.1, 9.2, 9.3, 10, 11, 11.1, 13, 14 und 15.

II. Möglichkeiten der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs.2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs.1 BauGB bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, beim Hauptamt im Rathaus der Gemeinde Kirchheim am Neckar, Hauptstr. 78, Zimmer 17, während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird.

III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
In der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Kirchheim am Neckar vom 22.03.2021 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs. 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten mit dem Tag der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

IV. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Abs.1 BauGB).

Kirchheim am Neckar, 27.11.2025

gez. Uwe Seibold

Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses