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Bei den Bauarbeiten am Bahnhof hat die Phase der Vollsperrung am 7.4.2026 begonnen

Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen).

Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw werden eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.

Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.

Details und Umleitungspläne finden Sie hier.

Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 29.09.2025 – 13.10.2025

Ablöse statt selbst bauen

Gemeinderat legt Gebühren für Bauherren fest, die der Spielplatzpflicht nicht nachkommen wollen

Das Land Baden-Württemberg hat mit einer Änderung der Landesbauordnung eine Veränderung geschaffen, die Bauherren und Investoren das Leben erleichtert. Bei der Errichtung eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, besteht die Pflicht, einen Spielplatz zu errichten. Jetzt ist es auch möglich, stattdessen eine Ablösesumme an die Kommune zu zahlen, die diese wiederum in eigene Spielanlagen investieren muss. Der Gemeinderat hat nun die Höhe dafür festgelegt.

Kontrolle notwendig

„Bei uns schlagen die ersten Mehrfamilienwohnhäuser auf, da ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen“, befand Bürgermeister Uwe Seibold. Er hält die Neuregelung für sinnvoll. Die Praxis zeige, dass größere Spielplätze attraktiver seien und häufiger genutzt würden als kleine mit oftmals nur einem Spielgerät, auch wenn sie direkt am Haus sind. „Gleichzeitig ist es auch ein Service für die Eigentümergemeinschaften, denn solche Spielgeräte müssen regelmäßig gewartet und repariert werden.“ In Kirchheim wird jedes einzelne einmal wöchentlich vom Bauhof überprüft.

Praktikable Lösung

Die Nachbarstadt Bönnigheim hat sich in Absprache mit einem Ingenieurbüro und dem Landratsamt Ludwigsburg bereits Gedanken über die Höhe der Ablösesumme gemacht und sie festgelegt. Daran wird sich Kirchheim erst einmal orientieren. Diese sieht vor, dass die Spielplatzgröße – die bei mindestens 30 Quadratmetern liegt und sich entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten erhöht – mit dem geltenden Bodenrichtwert multipliziert wird. Dazu kommen 3.000 Euro für die Anschaffung zweier kleiner Spielgeräte und 100 Euro jährlich über 15 Jahre für deren Instandhaltung. „Ich denke, das ist angemessen“, betonte Uwe Seibold. Der Investor werde es auf die Wohnungen umschlagen und könne die vorgesehene Fläche anderweitig verwenden.

Zustimmung im Gremium 

Andreas Munz (WGK) hielt die Lösung generell für Bauherren sehr gut, denn schließlich wohnen nicht automatisch Kinder im Haus und es sei besser, wenn Spielplätze allgemein zugänglich seien. „Wir sollten mal mit dem Betrag anfangen und dann sehen wir weiter“, sagte auch Jürgen Brückner (WGK). Roland Gamnitzer (Unabh.) zweifelte etwas an den 15 Jahren für die Instandsetzung. Die seien schnell vorbei. „Man muss da einen Zeitrahmen festsetzen und kann es nicht ewig laufen lassen“, erklärte Uwe Seibold.