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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

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Nachrichten, Veranstaltungen, Hinweise, Aufrufe | 23.09.2025 – 07.10.2025

Laubabfälle

Jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Wohin mit dem vielen Laub?

Da die Kehrpflicht zunächst bei den Anwohnern liegt, bittet die Gemeinde Kirchheim am Neckar die Anwohner, das Laub auf den Gehwegen zusammenzufegen und in Säcken verpackt an den Straßenrand zu stellen. Mitarbeiter des Bauhofes werden die Säcke entleeren und diese dann im Bereich der Abstellfläche der vollen Säcke deponieren.

Bitte beachten Sie, dass nur Laub in die Säcke darf - kein holziges Material (Gartenabfälle oder Zweigabschnitte). Das Laub darf nicht mit Holzmaterial gemischt sein, da sonst keine optimale Verwertung des anfallenden Materials möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.