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Öffentliche Bekanntmachungen | 12.09.2025 – 12.10.2025
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.09.2025 für den Bebauungsplan „Ehewiesen – Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark) – 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. September 2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ehewiesen – Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark) – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß §2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem beigefügten Lageplan vom 03.09.2025 (Maßstab 1:500) ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Ziel und Zweck der Planung ist die städtebauliche Entwicklung eines neuen Quartiers. Auf bisher gewerblich genutzten und nun brachliegenden Flächen sollen neue Wohnangebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Flächen für Homeoffice- und Coworking-Nutzungen sowie Räume für Start-ups geschaffen werden. Ergänzend sind gastronomische Angebote zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vorgesehen.
Gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - wird mit dem Bebauungsplan „Ehewiesen – Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark) – 1. Änderung“ eine „Wiedernutzbarkeit von Flächen, eine Nachverdichtung oder eine andere Maßnahme der Innenentwicklung“ erzielt, so dass § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und damit das beschleunigte Verfahren angewandt werden kann.
Damit wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Kirchheim am Neckar, 12.09.2025
gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister