Seite übersetzenGebärdenspracheLeichte SpracheSuche

Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 10.03.2025 – 31.12.2025

SuedWestLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Bönnigheim, den Gemeinden Erligheim und Kirchheim des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen SuedWestLink. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.

Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.

Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierungen erfolgen in den jeweiligen Untersuchungsräumen vollflächig. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Vegetationsperioden.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und / oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.

Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Hiermit werden Kartierungsarbeiten für SuedWestLink in der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Erligheim und der Gemeinde Kirchheim am Neckar des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim angekündigt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.

Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Erligheim und der Gemeinde Kirchheim am Neckar des Gemeindeverwaltungsverbands Bönnigheim im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.12.2025.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Bönnigheim (Stadt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim), der Gemeinde Erligheim (Gemeinde Erligheim, Rathausstraße 7, 74391 Erligheim) und der Gemeinde Kirchheim am Neckar (Gemeinde Kirchheim am Neckar, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar) zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten aus.

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH

0800 380 470-1

stromnetzdc@transnetbw.de

www.stromnetzdc.com

Diese Bekanntmachung kann auch direkt im Rathaus im Bauamt während den Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.