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Wegen hoher Brandgefahr: Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ab sofort verboten

Aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit, sowie der damit verbundenen Brandgefahr, wird ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen der Gemeinde Kirchheim am Neckar verhängt. Das Grillverbot gilt ab sofort bis auf weiteres.


Vorsicht vor Hitze im kommenden Sommer

Ähnlich wie im letzten Jahr, wird es vermutlich auch in diesem Sommer sehr heiß werden. Hitze kann sich stark belastend auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden auswirken.

Informationen und Tipps finden Sie hier

Vollsperrung am Bahnhof

Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen). Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.

Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw sind eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.

Details und Umleitungspläne finden Sie hier.

Satzungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Satzungen | 03.02.2025 – 17.02.2025

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ff, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) in Verbindung mit § 19 GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar in seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 folgende Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:

1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 3 Stunden 35 €,

von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 60 €,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 80 €.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Beschlussfassung des Gemeinderats am 30. Januar 2025 geändert.

Die durch das Gremium beschlossenen Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kirchheim am Neckar, 3. Februar 2025

gez. Uwe Seibold

Bürgermeister