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Verlängerung der Vollsperrung Umbau des Knotenpunkts K 1623/K 1625 Gemmrigheim zu Kreisverkehr

Die am Donnerstag, den 31. Juli 2025 in Gemmrigheim begonnen Umbauarbeiten des Kreisverkehrs, welche im Auftrag des Landkreises Ludwigsburg durchgeführt werden und die Knotenpunkte der Kreisstraßen K 1623/K 1625 nördlich von Gemmrigheim umfassen, werden voraussichtlich bis zum 22. September 2025 andauern. 

Die Umleitung erfolgt von Neckarwestheim, Ottmarsheim und dem Autobahnzubringer über die L 1115 nach Besigheim (Neusatz) und die K 1623 zur B 27. Nach Gemmrigheim wird zudem über die Forststraße (Gemeindestraße am Gewerbegebiet „Niedere Klinge“) geleitet. 

Von Kirchheim wird über die B 27/Besigheim Neckarbrücke, L 1115 Besigheim Neusatz und die K 1623 nach Gemmrigheim und in Richtung Neckarwestheim B 328/A 81 umgeleitet. 

Die Buslinien 573 und 574 sind auch von den Baumaßnahmen betroffen. Fahrgäste werden gebeten, sich rechtzeitig über Umleitungen, Ausfälle und mögliche Haltestellenverlegungen zu informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Satzungen (Archiv)

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Satzungen | 03.02.2025 – 17.02.2025

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ff, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) in Verbindung mit § 19 GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar in seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 folgende Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:

1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 3 Stunden 35 €,

von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 60 €,
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 80 €.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Beschlussfassung des Gemeinderats am 30. Januar 2025 geändert.

Die durch das Gremium beschlossenen Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kirchheim am Neckar, 3. Februar 2025

gez. Uwe Seibold

Bürgermeister