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Verlängerung der Vollsperrung Umbau des Knotenpunkts K 1623/K 1625 Gemmrigheim zu Kreisverkehr

Die am Donnerstag, den 31. Juli 2025 in Gemmrigheim begonnen Umbauarbeiten des Kreisverkehrs, welche im Auftrag des Landkreises Ludwigsburg durchgeführt werden und die Knotenpunkte der Kreisstraßen K 1623/K 1625 nördlich von Gemmrigheim umfassen, werden voraussichtlich bis zum 22. September 2025 andauern. 

Die Umleitung erfolgt von Neckarwestheim, Ottmarsheim und dem Autobahnzubringer über die L 1115 nach Besigheim (Neusatz) und die K 1623 zur B 27. Nach Gemmrigheim wird zudem über die Forststraße (Gemeindestraße am Gewerbegebiet „Niedere Klinge“) geleitet. 

Von Kirchheim wird über die B 27/Besigheim Neckarbrücke, L 1115 Besigheim Neusatz und die K 1623 nach Gemmrigheim und in Richtung Neckarwestheim B 328/A 81 umgeleitet. 

Die Buslinien 573 und 574 sind auch von den Baumaßnahmen betroffen. Fahrgäste werden gebeten, sich rechtzeitig über Umleitungen, Ausfälle und mögliche Haltestellenverlegungen zu informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Rentenversicherung informiert (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Die Rentenversicherung informiert | 27.01.2025 – 10.02.2025

Hilfe für Steuererklärung in der Rente

Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.  

 

Erstmaliger Antrag 

Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.



Elektronische Daten 

Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elektronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrekturen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. 



Weitere Informationen 

Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Publikationen/publikationen_node.html.