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Bereitschaftsdienst im Rathaus zur Beantragung von Wahlscheinen am Wahlwochenende

Wahlscheine („Briefwahl“) können bis Freitag, 6.3.2026 um 15.00 Uhr noch beantragt werden. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten, und zwar,

1. wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben,

2. wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder,

3. wenn Sie plötzlich erkranken (am Wahltag bis 15.00 Uhr)

Wahlscheine können Sie beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar, Zimmer 1, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

Unser Bürgerservice ist für Sie am Freitag, 6.3.2026 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 8.3.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus erreichbar.

NABU Ortsgruppe Neckar-Enz (Archiv)

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NABU Ortsgruppe Neckar-Enz | 03.11.2025 – 17.11.2025

Der Garten im Herbst/Unterkünfte für Kleintiere im Garten

Das Gartenjahr neigt sich zu Ende. Die Tages- und Nachttemperaturen liegen oft nur noch im einstelligen Bereich. Für viele Tiere wird es bald Zeit, Winterschlaf oder zumindest Winterruhe zu halten und einen geeigneten Unterschlupf zu finden. Gartenbesitzer, aber auch Eigentümer von Obstwiesen und Freizeitgrundstücken, können hier mit einfachen Mitteln helfen. 

Aufgeschichtetes Laub, Steinschüttungen und loses Reisig bieten Igeln, Blindschleichen und Eidechsen einen sicheren und trockenen Unterschlupf. Insekten freuen sich über lose Holzstapel und windgeschützte Dachüberstände. Insbesondere abgestorbene Pflanzenstängel und Altholz helfen beim Überwintern von Insektenlarven. Aber auch vermeintlich wertlose, abgestorbene Obstbäume sind unter diesem Gesichtspunkt besonders hilfreich und sollten daher nicht entfernt werden. Ihre grobe Rinde bietet Kleinlebewesen einen idealen Unterschlupf gegen Nässe und Wind. Gartenbesitzer sollten sich also nicht die Frage stellen, ob der Garten für den Winter akkurat abgeerntet und aufgeräumt werden soll. Die vermeintliche Unordnung hilft unseren Kleinlebewesen dagegen in vielerlei Hinsicht.  An wettergeschützten Winkeln des Gartens können durch die beschriebenen Maßnahmen wohnliche und sichere Winterquartiere entstehen. 

Bitte prüfen Sie bei Ihrem Rundgang um Ihr Haus, ob sich nicht unüberwindliche Hindernisse und tödliche Fallen auf Ihrem Anwesen befinden. Zu nennen sind hier insbesondere glatte Wände an Gartenteichen. Abhilfe schaffen Holzbretter, die zum Ufer führen. Nicht abgedeckte Lichtschächte an Häusern und Garagen sind gefährliche Fallen für Kröten sowie Blindschleichen und andere Kleinlebewesen. Bitte kontrollieren Sie diese Lichtschächte regelmäßig und decken Sie diese mit dünnem Drahtgeflecht ab. Wasserfässer sollten nie ohne Deckel oder ohne ein Gitter aufgestellt werden. Ausstiegsmöglichkeiten sind leicht durch einen Ast oder ein Brett herstellbar. 

Nisthöhlen können jetzt schon gereinigt oder neu aufgehängt werden. Sie bilden eine wertvolle und windgeschützte Übernachtungsmöglichkeit für Kleinvögel.  In den Abend- und Nachtstunden sind noch immer Kröten und Frösche unterwegs zu ihren Winterquartieren. Bitte achten Sie besonders bei feuchter Witterung auf diese Amphibien und fahren Sie vorausschauend mit angepasster Geschwindigkeit. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe sagt die NABU-Ortsgruppe Neckar-Enz.