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Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 28.07.2025

Gemeinde fordert Schutz vor zusätzlichem Verkehr

Erste Teilgenehmigung für Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim liegt vor – Deutlich stärkerer Lkw-Verkehr würde Gemeinde belasten 

Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim hat die nächste Hürde genommen. Am 25. Juni erteilte das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) als zuständige Genehmigungsbehörde einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für das Vorhaben der EnBW. „Das kam jetzt nicht überraschend, man sieht ja, wie der Bau voranschreitet“, stellt Bürgermeister Uwe Seibold in der jüngsten Gemeinderatssitzung fest. Kirchheim hält daran fest, die Gemeinde Walheim bei der Klage gegen die Anlage zu unterstützen. Zudem fordert die Gemeinde das Regierungspräsidium Stuttgart dazu auf, die Max-Eyth-Straße nachzurüsten. 

Einsprüche bislang nicht berücksichtigt

Der Vorbescheid enthält eine positive Gesamtprognose zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens und soll das Risiko mindern, dass bauliche Anlagen errichtet werden, deren Betrieb später untersagt würde. Die erste Teilgenehmigung umfasst insbesondere die Errichtung und Installation der baulichen und technischen Anlagen. Die Einsprüche der Gemeinde Walheim blieben dabei bisher unberücksichtigt. Für die Nachbargemeinde ist vor allem die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung. Denn ihre ursprüngliche Einschätzung, dass das Vorhaben auf einem Grundstück errichtet wird, das im bauplanungsrechtlichen Außen- und nicht im Innenbereich liegt, bleibt aus Sicht der Verwaltung weiterhin bestehen. Damit wäre die gemeindliche Planungshoheit nach wie vor betroffen. Durch die Teilgenehmigung besteht aber erstmals die Möglichkeit, Klage zu erheben. Gleichzeitig ist es auch die letzte Möglichkeit. „Wir haben uns nach Eingang des Bescheids schnell zusammengesetzt und es ist klar, dass wir das unterstützen“, betont Uwe Seibold. Die Erfolgsaussichten werden als offen eingeschätzt. Die Nachbargemeinden haben jeweils eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 12.500 Euro zugesagt.

Zusätzliche Verkehrsbelastung verringern

Für Kirchheim geht es, abgesehen von der grundsätzlich kritischen Sicht auf die Anlage an sich, vor allem um den zusätzlichen Verkehr. Das zur Genehmigung notwendige Verkehrsgutachten hat die Situation im Kreuzungsbereich Besigheimer Straße und Max-Eyth-Straße in die schlechteste Kategorie F eingeordnet. „Schlechter als schlecht geht halt nicht“, sagte Bürgermeister Seibold im Gemeinderat, weshalb die Zahl der zusätzlichen Fahrten bei der Genehmigung keine Rolle spielen. Zusätzliche 150 Lkw, die aufgrund der Entfernung zur Anlage rechtlich dieser aber nicht mehr zugeordnet werden können, dürfen aus Sicht Kirchheims nicht einfach hingenommen werden. Die Idee ist daher, das RP als Straßenbaulastträger zu verpflichten, Maßnahmen gegen die zusätzliche Verkehrsbelastung und zur Verbesserung der schon jetzt bestehenden Verkehrsproblematik anzugehen. 

Durchfahrtsverbot für Lkw sicherstellen

Der Ansatz: Die Max-Eyth-Straße soll komplett mit Ampeln versehen werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Gleichzeitig sei es wichtig, das Durchfahrtsverbot für Lkw durch Kirchheim sicherzustellen. „Heilbronn wird der erste Kunde sein und der direkte Weg von dort nach Walheim führt nun mal durch Kirchheim“, erklärte Uwe Seibold. Dass Heilbronn sich selbst als Standort aus dem Rennen genommen habe, um dann erster Kunde zu werden, könne jeder für sich beurteilen, fügt der Bürgermeister hinzu. „Es ist unglaublich, wie ignorant da vorgegangen wird, wir müssen alles tun, was möglich ist“, bekräftigt Andreas Munz (WGK). Stephan Henning (WGK) hat das Gefühl, die EnBW mache sich die Welt, wie sie ihr gefällt. „Die sagen doch selber, dass täglich 60 Lkw mit Klärschlamm kommen. Die fahren ja auch wieder weg und lösen sich nicht in Luft auf!“ Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das RP um die Nachrüstung der Max-Eyth-Straße zu ersuchen.