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Hinweis zur Hitzealarmierung im Landkreis

der Landkreis Ludwigsburg informiert: Ab Sonntag, den 29. Juni 2025, bis voraussichtlich Mittwoch, den 2. Juli 2025, werden Tageshöchsttemperaturen von über 32 Grad Celsius erwartet. Damit sind die Kriterien für eine landkreisweite Hitzealarmierung erfüllt. Der Landkreis ruft Hitzewarnstufe 1 aus.

Das Rathaus hat infolge dessen am Dienstag, 1. Juli 2025 nur bis 15:30 Uhr für Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

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Satzungen

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Satzungen | 30.06.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II.

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 18.218.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 21.510.450

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -3.292.450

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 800.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 800.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -2.492.450

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.461.300

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.651.450

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -2.190.150

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.942.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.356.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 2.586.000

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 395.850

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 710.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -710.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -314.150

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000.000 EUR

III.

Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 2. April 2025, Az. L02/902.41, gem. § 121 Abs. 2 GemO, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 10.000.000 € genehmigt.

IV.

Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 1.7. bis zum 11.7.2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim im Zimmer 1, Vorzimmer des Bürgermeisters, öffentlich aus.

V.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kirchheim am Neckar, 30.6.2025

gez. Uwe Seibold,

Bürgermeister

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