Das Baugebiet zwischen Christof-, Wilhelm- und Walheimer Straße rückt näher. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 9. April bis 12. Mai sind verschiedene Stellungnahmen von Behörden, nicht aber von Bürgern eingegangen. Diese wurden nun bewertet und gegebenenfalls in den Bebauungsplan eingearbeitet. „Dabei wurden auch Anregungen aus der öffentlichen Infoveranstaltung aufgenommen, so wurden die Gebäude zum Beispiel von der Lindenstraße abgerückt“, erläutert Bürgermeister Uwe Seibold in der Gemeinderatssitzung.
Umgang mit Baugrenze
Es gibt noch weitere Änderungen. So darf etwa die Baugrenze durch Gebäudeteile wie Erker, Balkone und Terrassen bis zu zwei Meter überschritten werden. „Bisher war dafür gar kein Baufenster vorgesehen, wobei ich ausschließlich für nicht überdachte Terrassen drei Meter vorschlagen würde, um sie auch wirklich nutzbar zu machen.“ Geräteschuppen durften bisher nicht außerhalb des Baufensters aufgestellt werden, jetzt wird es grundsätzlich möglich sein, Nebenanlagen mit einer Grundfläche bis zu 6 m² auch außerhalb des Baufensters zu errichten. Carports sind zulässig. Keinerlei Anregungen gab es zu den Themen Verkehr, Brandschutz und Abfall, die bei der Infoveranstaltung noch eine große Rolle gespielt haben. „Da hat der Investor anscheinend gute Vorarbeit geleistet“, sagte Bürgermeister Seibold. Gerade die zentralen Entsorgungsflächen, um die sich ein Hausmeister kümmert, helfen sicher, um Chaos zu vermeiden. Der Bebauungsplan geht nun in die zweite Auslegungsrunde.