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Geschichtsverein

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Geschichtsverein | 02.06.2025

Vier Kirchheimer schworen Urfehde

Am 2. September 1514 mussten Wendel Meyer, jung Hans Vischer, Ulrich Rockenstrow und Lienhard Bader vor dem Oberamt Brackenheim Urfehde schwören, d.h. sich zukünftig ungebührlicher Worte zu enthalten.

Dies geschah nachdem sich Herzog Ulrich, vor Beginn des Bauernkriegs von 1525, gegen den Protest bewaffneter Bauern im Remstal um Schorndorf nur noch mit Waffengewalt zu helfen gewusst hatte. Mit eintausendachthundert Bewaffneten war dieser am 2. August vor Schorndorf erschienen und hatte die Bauern entwaffnet. Da der Herzog seinen eigenen Landeskindern zu Recht nicht traute, musste er bei befreundeten Fürsten Truppen anwerben. 

Dies erregte bei den eigenen „Armenleuten“ Unwillen, darunter auch bei den genannten vier Kirchheimern, die nicht nur die Fäuste in der Tasche ballten, sondern ihrem Unmut vor höhergestellten Ohren Luft machten. 

Die Urfehde war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete im Fall der vier genannten Kirchheimer, sich der gemachten Äußerungen zu enthalten. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. Die Strafen konnten drastisch sein, bis hin zum Abhacken der Schwurfinger oder der Brandmarkung.

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