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Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 26.05.2025

Neue Friedhofsgebühren beschlossen

Die Gemeinde Kirchheim muss zum 1. Juli die Friedhofsgebühren erhöhen. Das letzte Mal wurden diese im Jahr 2017 kalkuliert und deckten in den vergangenen Jahren nur noch im Schnitt 44 Prozent der tatsächlichen Kosten. Der Rest muss mit allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Die Verwaltung strebte daher eine Verbesserung an. Der Gemeinderat einigte sich in seiner jüngsten Sitzung auf einen Kostendeckungsgrad von 70 Prozent.

Ralph Härtel von der Kommunalberatung Allevo erläuterte die rechtlichen Grundlagen und die neue Kalkulation. Generell ist es nicht gestattet, dass eine Gemeinde mit den Friedhofsgebühren Überschüsse erwirtschaftet. Kosten verursachen die eigentliche Bestattung, die Verwaltung, die Nutzung der Hallen und die Grabnutzung. Wichtig dabei sind das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz, das heißt, dass für gleiche Inanspruchnahme etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung entsprechend unterschiedliche Gebühren zu zahlen sind. Ziel ist also eine verursachergerechte Kostenverteilung.

Die Gebühren setzen sich zu 30 Prozent aus Fixkosten und zu 70 Prozent aus grabartspezifischen Kosten zusammen, wobei es da zu 80 Prozent nach der Grabfläche und zu 20 Prozent nach der Belegung geht. Als Beispiel wird künftig die Bestattung in einem Reihengrab ab 18 Jahren 3915 Euro statt 2660 Euro kosten, wobei da die Bestattungsgebühr, die Nutzung der Aussegnungshalle und die Grabnutzungsgebühren enthalten sind. Anderes Beispiel: In einem Urnenreihengrab ab 18 Jahren summiert sich das künftig auf 2015 Euro statt bisher 1515 Euro. Alle weiteren Gebühren sind der ebenfalls einstimmig verabschiedeten neuen Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung zu entnehmen.

Weitere Informationen: www.kirchheim-neckar.de

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