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Bei den Bauarbeiten am Bahnhof hat die Phase der Vollsperrung am 7.4.2026 begonnen

Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen).

Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw werden eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.

Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.

Details und Umleitungspläne finden Sie hier.

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Gemeinsame Informationen | 03.02.2025 – 17.02.2025

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen (z.B. Blühendes Barock Ludwigsburg, Wilhelma Stuttgart, Erlebnispark Tripsdrill, Porsche-Museum) besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten

– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind

– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die entsprechenden gültigen Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Hartz IV-Bescheid, Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde) sind bei Beantragung im Original vorzulegen! Wenn Sie bereits einen Landesfamilienpass besitzen, bringen Sie den Landesfamilienpass zur Abholung der neuen Gutscheine mit.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörigen Gutscheine erhalten Sie ab Ende Dezember 2024 im

– Rathaus Bönnigheim, Zimmer 001, Bürgerbüro

– Rathaus Erligheim, Zimmer 2

– Rathaus Kirchheim, Bürgerservice