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Hinweis zur Hitzealarmierung im Landkreis

der Landkreis Ludwigsburg informiert: Ab Sonntag, den 29. Juni 2025, bis voraussichtlich Mittwoch, den 2. Juli 2025, werden Tageshöchsttemperaturen von über 32 Grad Celsius erwartet. Damit sind die Kriterien für eine landkreisweite Hitzealarmierung erfüllt. Der Landkreis ruft Hitzewarnstufe 1 aus.

Das Rathaus hat infolge dessen am Dienstag, 1. Juli 2025 nur bis 15:30 Uhr für Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

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Gemeinsame Informationen | 03.02.2025 – 17.02.2025

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen (z.B. Blühendes Barock Ludwigsburg, Wilhelma Stuttgart, Erlebnispark Tripsdrill, Porsche-Museum) besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten

– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind

– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die entsprechenden gültigen Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Hartz IV-Bescheid, Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde) sind bei Beantragung im Original vorzulegen! Wenn Sie bereits einen Landesfamilienpass besitzen, bringen Sie den Landesfamilienpass zur Abholung der neuen Gutscheine mit.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörigen Gutscheine erhalten Sie ab Ende Dezember 2024 im

– Rathaus Bönnigheim, Zimmer 001, Bürgerbüro

– Rathaus Erligheim, Zimmer 2

– Rathaus Kirchheim, Bürgerservice

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