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Verlängerung der Vollsperrung Umbau des Knotenpunkts K 1623/K 1625 Gemmrigheim zu Kreisverkehr

Die am Donnerstag, den 31. Juli 2025 in Gemmrigheim begonnen Umbauarbeiten des Kreisverkehrs, welche im Auftrag des Landkreises Ludwigsburg durchgeführt werden und die Knotenpunkte der Kreisstraßen K 1623/K 1625 nördlich von Gemmrigheim umfassen, werden voraussichtlich bis zum 22. September 2025 andauern. 

Die Umleitung erfolgt von Neckarwestheim, Ottmarsheim und dem Autobahnzubringer über die L 1115 nach Besigheim (Neusatz) und die K 1623 zur B 27. Nach Gemmrigheim wird zudem über die Forststraße (Gemeindestraße am Gewerbegebiet „Niedere Klinge“) geleitet. 

Von Kirchheim wird über die B 27/Besigheim Neckarbrücke, L 1115 Besigheim Neusatz und die K 1623 nach Gemmrigheim und in Richtung Neckarwestheim B 328/A 81 umgeleitet. 

Die Buslinien 573 und 574 sind auch von den Baumaßnahmen betroffen. Fahrgäste werden gebeten, sich rechtzeitig über Umleitungen, Ausfälle und mögliche Haltestellenverlegungen zu informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Sonstiges | 27.01.2025 – 28.02.2025

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen (z.B. Blühendes Barock Ludwigsburg, Wilhelma Stuttgart, Erlebnispark Tripsdrill, Porsche-Museum) besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten

– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,

– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

– Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die entsprechenden gültigen Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Hartz IV-Bescheid, Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde) sind bei Beantragung im Original vorzulegen. Wenn Sie bereits einen Landesfamilienpass besitzen, bringen Sie den Landesfamilienpass zur Abholung der neuen Gutscheine mit.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörigen Gutscheine erhalten Sie ab sofort im

– Rathaus Bönnigheim, Zimmer 001, Bürgerbüro

– Rathaus Erligheim, Zimmer 2

– Rathaus Kirchheim, Bürgerservice