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Aktuelle Verkehrssituation 

Aufgrund der derzeit wiederholt auftretenden erheblichen Verkehrsbehinderungen möchten wir über die aktuelle Situation informieren.

Ein wesentlicher Grund für die derzeitige Verkehrssituation ist die Höhenbegrenzung an der Besigheimer-Brücke. Diese wird wiederholt beschädigt, sodass die Brücke zeitweise nicht befahren werden kann. In der Folge wird der Verkehr erneut über Kirchheim umgeleitet, was dort zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen und entsprechenden Behinderungen führt.

Zusätzlich kommt es aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme im Bereich des Kreisverkehrs auf Gemmrigheimer Gemarkung zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses.

Die Gemeinde steht bereits in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und Stellen. Auch wenn die genannten Maßnahmen nicht von der Gemeinde durchgeführt werden, wird seitens der Gemeinde darauf hingewirkt, die Auswirkungen des daraus resultierenden Umleitungsverkehrs auf das Gemeindegebiet so weit wie möglich zu reduzieren und zu einer Verbesserung der derzeit angespannten Verkehrssituation beizutragen.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sofern möglich, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren und alternative Strecken zu nutzen.

Das Landratsamt informiert (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Das Landratsamt informiert | 27.01.2025 – 10.02.2025

Nitratinformationsdienst (NID) 2025

Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ludwigsburg ermöglicht Landwirtschaftsbetrieben die kostenpflichtige Analyse ihrer Flächen auf Nitratstickstoff (Nmin). Der Bewirtschafter erhält vom Bodenlabor Lehle eine Düngeempfehlung nach NID, eine N-Obergrenzenberechnung nach DüV sowie die Rechnung. Die Erhebung kann auch online über Düngung BW erfolgen.

Probenentnahmematerial ist an folgenden Sammelstellen verfügbar: Landratsamt Ludwigsburg, Bausch Landesprodukte Sachsenheim, Betrieb Zaiser Pulverdingen, BayWa Heimerdingen, Landhandel Majer Hemmingen, Agroa Großbottwar.

Entnahme von Bodenproben ist für Winterungen ab dem 1. Februar möglich; für Sommerungen ab dem 15. Februar. Die Probenahme muss vor der Düngung erfolgen; idealerweise etwa zwei Wochen vor dem geplanten Düngetermin. Die Düngung darf erst nach Feststellung der N-Obergrenze durch das Labor oder durch eigene Berechnungen mittels amtlicher Richtwerte erfolgen. Bodenanalysen sind in Nitratgebieten sowie in den Problem- und Sanierungsgebieten (Wasserschutzgebiete) verpflichtend.

Ansprechpartner für den NID beim Fachbereich Landwirtschaft:

Ronja Ballreich (Tel. 07141/144-42386), Adrian Lehnhoff (Tel. 07141/144-44919).