Seite übersetzenGebärdenspracheLeichte SpracheSuche

Wegen hoher Brandgefahr: Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ab sofort verboten

Aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit, sowie der damit verbundenen Brandgefahr, wird ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen der Gemeinde Kirchheim am Neckar verhängt. Das Grillverbot gilt ab sofort bis auf weiteres.


Vorsicht vor Hitze im kommenden Sommer

Ähnlich wie im letzten Jahr, wird es vermutlich auch in diesem Sommer sehr heiß werden. Hitze kann sich stark belastend auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden auswirken.

Informationen und Tipps finden Sie hier

Vollsperrung am Bahnhof

Die Bahnhofstraße wird in zwei Abschnitten voll gesperrt: vom 7. April bis ca. 22. August 2026 (mit längerer Sperrzeit durch weitere Baumaßnahmen). Im Herbst folgt eine weitere kurze Vollsperrung. Der Abschluss ist für Ende November 2026 geplant.

Umleitungen für Lieferverkehr, Busse und Lkw sind eingerichtet; Halteverbote gelten u. a. in der Wilhelmstraße, Friedenstraße, Walheimer Straße und Schillerstraße.

Details und Umleitungspläne finden Sie hier.

Das Landratsamt informiert (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Das Landratsamt informiert | 27.01.2025 – 10.02.2025

Nitratinformationsdienst (NID) 2025

Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ludwigsburg ermöglicht Landwirtschaftsbetrieben die kostenpflichtige Analyse ihrer Flächen auf Nitratstickstoff (Nmin). Der Bewirtschafter erhält vom Bodenlabor Lehle eine Düngeempfehlung nach NID, eine N-Obergrenzenberechnung nach DüV sowie die Rechnung. Die Erhebung kann auch online über Düngung BW erfolgen.

Probenentnahmematerial ist an folgenden Sammelstellen verfügbar: Landratsamt Ludwigsburg, Bausch Landesprodukte Sachsenheim, Betrieb Zaiser Pulverdingen, BayWa Heimerdingen, Landhandel Majer Hemmingen, Agroa Großbottwar.

Entnahme von Bodenproben ist für Winterungen ab dem 1. Februar möglich; für Sommerungen ab dem 15. Februar. Die Probenahme muss vor der Düngung erfolgen; idealerweise etwa zwei Wochen vor dem geplanten Düngetermin. Die Düngung darf erst nach Feststellung der N-Obergrenze durch das Labor oder durch eigene Berechnungen mittels amtlicher Richtwerte erfolgen. Bodenanalysen sind in Nitratgebieten sowie in den Problem- und Sanierungsgebieten (Wasserschutzgebiete) verpflichtend.

Ansprechpartner für den NID beim Fachbereich Landwirtschaft:

Ronja Ballreich (Tel. 07141/144-42386), Adrian Lehnhoff (Tel. 07141/144-44919).