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Verlängerung der Vollsperrung Umbau des Knotenpunkts K 1623/K 1625 Gemmrigheim zu Kreisverkehr

Die am Donnerstag, den 31. Juli 2025 in Gemmrigheim begonnen Umbauarbeiten des Kreisverkehrs, welche im Auftrag des Landkreises Ludwigsburg durchgeführt werden und die Knotenpunkte der Kreisstraßen K 1623/K 1625 nördlich von Gemmrigheim umfassen, werden voraussichtlich bis zum 22. September 2025 andauern. 

Die Umleitung erfolgt von Neckarwestheim, Ottmarsheim und dem Autobahnzubringer über die L 1115 nach Besigheim (Neusatz) und die K 1623 zur B 27. Nach Gemmrigheim wird zudem über die Forststraße (Gemeindestraße am Gewerbegebiet „Niedere Klinge“) geleitet. 

Von Kirchheim wird über die B 27/Besigheim Neckarbrücke, L 1115 Besigheim Neusatz und die K 1623 nach Gemmrigheim und in Richtung Neckarwestheim B 328/A 81 umgeleitet. 

Die Buslinien 573 und 574 sind auch von den Baumaßnahmen betroffen. Fahrgäste werden gebeten, sich rechtzeitig über Umleitungen, Ausfälle und mögliche Haltestellenverlegungen zu informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Landratsamt informiert (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Kirchheim

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Das Landratsamt informiert | 27.01.2025 – 10.02.2025

Nitratinformationsdienst (NID) 2025

Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ludwigsburg ermöglicht Landwirtschaftsbetrieben die kostenpflichtige Analyse ihrer Flächen auf Nitratstickstoff (Nmin). Der Bewirtschafter erhält vom Bodenlabor Lehle eine Düngeempfehlung nach NID, eine N-Obergrenzenberechnung nach DüV sowie die Rechnung. Die Erhebung kann auch online über Düngung BW erfolgen.

Probenentnahmematerial ist an folgenden Sammelstellen verfügbar: Landratsamt Ludwigsburg, Bausch Landesprodukte Sachsenheim, Betrieb Zaiser Pulverdingen, BayWa Heimerdingen, Landhandel Majer Hemmingen, Agroa Großbottwar.

Entnahme von Bodenproben ist für Winterungen ab dem 1. Februar möglich; für Sommerungen ab dem 15. Februar. Die Probenahme muss vor der Düngung erfolgen; idealerweise etwa zwei Wochen vor dem geplanten Düngetermin. Die Düngung darf erst nach Feststellung der N-Obergrenze durch das Labor oder durch eigene Berechnungen mittels amtlicher Richtwerte erfolgen. Bodenanalysen sind in Nitratgebieten sowie in den Problem- und Sanierungsgebieten (Wasserschutzgebiete) verpflichtend.

Ansprechpartner für den NID beim Fachbereich Landwirtschaft:

Ronja Ballreich (Tel. 07141/144-42386), Adrian Lehnhoff (Tel. 07141/144-44919).