Förderung der Weiterbildung
Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung.
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen.
Bildungszeit
Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Förderungen
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben.
Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.
Bildungsprämien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die lebenslange berufliche Weiterbildung. Ihnen stehen zwei Modelle zur Verfügung:
Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie
- durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
- über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Der Spargutschein
Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie kostenintensivere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz.
Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Der Spargutschein wird ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben. Sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater bei Interesse gezielt auf den Spargutschein an. Anschließend klären Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Finanzinstitut.
Hinweis: Sie können die Finanzierungsmodelle auch miteinander kombinieren.
Die Förderung ist in jedem der Modelle mit einer obligatorischen Beratung über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen verbunden.
Die Mittel für die Ausgabe von Bildungsprämien werden von der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds, die Mittel für die hierfür erforderliche Beratung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen und eine Liste der Beratungsstellen.
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Verfahren
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten
- Aufstiegs-BAföG beantragen
- Ausbildungsförderung zurückzahlen (BAföG-Rückzahlung)
- Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung (Berufsförderung) beantragen
- BAföG für ein Studium beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG) - Darlehen zurückzahlen
- Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
- Bildungsgutschein beantragen
- Bildungskredit beantragen
- Bildungszeit beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen
- Prämiengutschein beantragen
- Studienkredit der KfW beantragen
- Übergangsgeld beantragen
- Übernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragen