Ausbildungsförderung zurückzahlen (BAföG-Rückzahlung)

Die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Sie teilweise als Darlehen. Es ist zins- und kostenfrei.

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wird Sie rechtzeitig vor dem Rückzahlungsbeginn informieren. Sie müssen dem BVA umgehend jede Änderung Ihrer Adresse mitteilen. Dies können Sie auch online erledigen. Melden Sie Änderungen nicht und das Bundesverwaltungsamt muss Ihre Adresse erst ermitteln, müssen Sie dafür 25 Euro zahlen.

Das BAföG-Darlehen müssen Sie innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate zurückzahlen. Dabei berücksichtigt das BVA eventuelle zusätzliche Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.

Für die Rückzahlungsraten werden Zahlungstermine festgelegt. Überschreiten Sie einen Termin um mehr als 45 Tage, können Verzugszinsen anfallen. Diese Zinsen können 6 Prozent pro Jahr von der gesamten Darlehens(rest)schuld betragen.

Deckelung

Haben Sie die Ausbildung nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen, müssen Sie nicht mehr als 10.000 Euro zurückzahlen. Das gilt unabhängig davon, wie viel Darlehen Sie erhalten haben.

Ablauf

Das Bundesverwaltungsamt erhält von den Studierendenwerken Daten über vergebene Darlehen, um die Rückzahlung abzuwickeln. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Ihres zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts erhalten Sie per Post

  • einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt wird, und
  • einen Rückzahlungsbescheid, der den Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten bestimmt.

Die im Bescheid festgesetzten monatlichen Raten von 105 Euro zahlen Sie normalerweise per Lastschriftverfahren. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Vierteljahresraten in Höhe von 315 Euro jeweils zum Quartalsende.

Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug können Sie beim Bundesverwaltungsamt online erteilen. Sie können die Raten auch per Dauerauftrag überweisen.

Hinweis: Ihre Ausbildung können Sie überdurchschnittlich gut oder besonders schnell abgeschlossen haben. Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Diese leistungs- oder studiendauerabhängigen Teilerlasse sind nur noch bei Abschlüssen bis zum 31. Dezember 2012 möglich.

Wenn Ihre finanzielle Situation die fristgerechte Rückzahlung erschwert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen.

Wenn Sie das BAföG vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen, erhalten Sie einen Nachlass. Der Nachlass richtet sich nach der Höhe der jeweils noch nicht fällig gewordenen Darlehens(rest)schuld. Im Rückzahlungsbescheid erhalten Sie ein Angebot auf vorzeitige Rückzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung noch nicht fälliger Darlehensbeträge ist auch später jederzeit möglich.

Fristen

Rückzahlung: Innerhalb von 20 Jahren mit einer gesetzlich festgelegten monatlichen Mindestrate.

Berücksichtigung eventueller zusätzlicher Freistellungszeiträume von höchstens 10 Jahren.

Kosten

Anschriftenermittlung: EUR 25,00

monatliche Mindestrate: EUR 105,00

vierteljährliche Mindestraten: EUR 315,00

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Sie haben eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Erforderliche Unterlagen

Keine