Als beschäftigte Person können Sie einen Prämiengutschein für eine berufliche Weiterbildung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass im Bundesprogramm Bildungsprämie noch bis zum Ende des Jahres Prämiengutscheine ausgegeben werden. Mit einer Gültigkeitsfrist von 6 Monaten können die Gutscheine bis längstens Ende Juni 2022 beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden.

Die Beratungshotline erreichen Sie kostenlos unter der Telefonnummer 0800 26 23 000.

Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Ablauf

Wenden Sie sich an eine anerkannte Beratungsstelle. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen sowie die Voraussetzungen der Teilnahme. Ihre Beraterin oder Ihr Berater erläutert Ihnen auch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle. Sie oder er verfasst ein Protokoll, das beide Seiten unterschreiben müssen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen üblicherweise mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter.

Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen. Informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob Ihr Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie annimmt.

Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung.

Fristen

Die Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins beginnen. Üblicherweise ist der Gutschein sechs Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Bildungsprämie läuft in der gewohnten Form zum 01.01.2021 aus. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung. Gültigkeit wird nicht über den 01.01.2021 gewährt.

Kosten

  • für den Gutschein: keine
  • für die Teilnahme an der Weiterbildung: der Anteil der Kurskosten, der nicht durch den Gutschein gedeckt ist

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder sind in Eltern- oder Pflegezeit.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro, wenn Sie verheiratet sind 40.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Brutoeinkommen und ist nicht identisch mit der Summe der Einkünfte oder dem Einkommen laut Ihrem Steuerbescheid.

Zuständigkeit

eine anerkannte Beratungsstelle

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis
  • einen Beschäftigungsnachweis
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr