In der Schweiz sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle pflichtversichert. Bei Teilzeitbeschäftigen mit weniger als acht Wochenstunden erstreckt sich die Versicherung jedoch nur auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten.

Übergeordnete Lebenslagen