Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.

Vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 gibt es eine Übergangsfrist, geregelt im Brexit-Übergangsgesetz. Danach gilt Großbritannien bis zum 31. Dezember 2020 weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen müssen, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland wohnen und auch weiterhin wohnen bleiben wollen.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und gleichzeitig die britische behalten:

    • Sie stellen den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020.
    • Alle Einbürgerungsvoraussetzungen sind vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt und
    • zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt. 

Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Achtung:

Sofern Sie neben der britischen eine weitere, Nicht-EU-Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie diese weitere Staatsangehörigkeit aufgeben.