Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) ist als öffentliche rechtliche Wirtschaftsorganisation die berufsständische Vertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg. Seit 1990 besteht Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Rechtsgrundlage ist ein Gesetz - das Ingenieurkammergesetz Baden-Württemberg. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus Beratenden Ingenieuren (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung) als Pflichtmitgliedern und aus angestellten und beamteten sowie selbständig tätigen Ingenieuren als freiwillige Mitglieder zusammen. Im Rahmen der Mitgliedschaft bietet die INGBW über die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg eine attraktive Altersvorsorge an. Auch Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als "Junioren" der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beitreten. Der Ingenieurnachwuchs soll dadurch über aktuelle berufsständische Themen informiert, gefördert und mit den Serviceeinrichtungen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg vertraut gemacht werden.
- Hausanschrift
- Zellerstr. 26
- 70180 Stuttgart
- Postanschrift
- Posfach: 102412
- 70181 Stuttgart
- Telefon: 0711/64971-0
- Telefax: 0711/64971-55
- info@ingbw.de
- http://www.ingbw.de
- Behördenschlüssel
- 999999999
Betreute Verfahren
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur - Berufsanerkennung beantragen
- Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
- Liste der beratenden Ingenieure - Eintragung beantragen
- Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen