Öffentliche Bekanntmachung: Einziehung eines Feldweges

Die Gemeinde Kirchheim am Neckar gibt gemäß §7 Abs. 4 StrG i.V.m §5 Abs. 4 S.2 StrG bekannt, dass der Feldweg im Gewann „Hälde“ (Flurstück 4840) eingezogen wird.

Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat in seiner Sitzung am 18.3.2024 beschlossen, das oben genannte Einziehungsverfahren durchzuführen.

Dieser beschränkt öffentliche Weg, der der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken dient, hat bereits seine Verkehrsbedeutung verloren, da die anliegenden Grundstücke einem Gesamteigentümer und die umliegenden Grundstücke über andere Zuwegungen ausreichend erschlossen sind. Daher soll der Feldweg wieder der reinen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

Die Absicht der Einziehung ist gemäß §7 Abs. 3 S. 1 StrG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die genaue Lage ist anbei dem Lageplan zu entnehmen und wird hiermit bekannt gemacht.

Einwendungen können in der Zeit vom 18.4. bis 18.7.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kirchheim am Neckar, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie Dienstag von 7.00 bis 18.00 Uhr) vorgebracht werden.

Kirchheim am Neckar, 18.4.2024

gez.
Uwe Seibold
Bürgermeister