Gewerbliche Grüngutanlieferung ohne Vollmacht auf den Häckselplätzen ist nicht erlaubt

Leider stellt die AVL auf Häckselplätzen im Landkreis Ludwigsburg neben unzulässigen Ablagerungen auch Nutzungen durch gewerbliche Anlieferer fest. Daher ist es uns ein Anliegen, Sie über die Annahmebedingungen auf den Grüngutannahmestellen zu informieren.

Die gesamte Grüngutverwertung im Landkreis Ludwigsburg wird aus den Abfallgebühren der Privathaushalte finanziert. Deshalb darf auf Häckselplätzen und den von der AVL zur Grüngutannahme beauftragten Kompostierungsanlagen der GWV (Hofgut Mauer, Korntal-Münchingen; Häldenmühle, Marbach; Steinheim-Höpfigheim) nur das in einem Privathaushalt angefallene Grüngut in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden.

Unter folgenden Bedingungen können auch Gewerbebetriebe die gebührenfreie Grüngutentsorgung auf Häckselplätzen und Kompostieranlagen in Anspruch nehmen:

1. es muss sich um Grüngut handeln, das in einem privaten Haushalt angefallen ist,

2. es muss sich um im Landkreis Ludwigsburg angefallenes Grüngut handeln,

3. es darf sich nur um haushaltsübliche Mengen handeln,

4. der Privatkunde muss an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein und Hausmüllgebühren (personenbezogene Jahresgebühr) entrichten,

5. die Grüngutentsorgung darf der Kunde nicht in Rechnung gestellt bekommen,

6. eine schriftliche Vollmacht des Kunden ist Voraussetzung für die Anlieferung.

Bitte beachten Sie, dass auf den Häckselplätzen nur

  • Baum- und Heckenschnitt,
  • Reisig und
  • vorgehäckseltes Gehölz

angeliefert werden darf.

Die Anlieferungen von folgenden Abfällen sind nicht erlaubt und können geahndet werden:

  • Wurzelstöcke
  • dicke Äste und Baumstämme, Durchmesser > 15 cm
  • Gras, krautige Abfälle und Laub (außer es sind Container oder spezielle Annahmeflächen dafür auf dem Häckselplatz vorhanden)
  • Friedhofsabfälle
  • Floristenabfälle
  • Rechengut
  • Altholz (Möbel- und Bauholz, behandelte Hölzer)
  • Erden und Bauschutt
  • Stroh und Kleintierstreu
  • Aschen
  • sonstige Abfälle

Wichtige Informationen:

1. Grüngutanlieferungen nur mit Vollmacht des Abfallerzeugers

Für die Inanspruchnahme der kostenlosen Grüngutentsorgung auf Häckselplätzen und Kom-postierungsanlagen ist von gewerblichen Anlieferern eine schriftliche Vollmacht des Kunden mitzuführen. Diese Vollmacht muss vollständig ausgefüllt auf Verlangen an AVL-, Landkreis- oder kommunale Mitarbeiter abgegeben werden. Auf den Kompostierungsanlagen der GWV mbH ist diese Vollmacht immer an der Waage abzugeben.

Ohne diese Vollmacht ist eine gewerbliche Grüngutanlieferung auf den Häckselplätzen nicht mehr zulässig.

Die AVL behält sich vor, stichprobenhaft die auf dieser Vollmacht gemachten Angaben zu überprüfen. Bei mehrmaliger Grüngutanlieferung ohne Vollmacht sieht die AVL hierin einen Verstoß gegen die Abfall-wirtschaftssatzung des Landkreises und wird dies entsprechend verfolgen. Es ist dann mit einem Häckselplatzverbot zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass nur der in der Anlage herunterladbare Vordruck verwendet werden darf. Dieser kann auch von der Homepage www.avl-ludwigsburg.de heruntergeladen und vervielfältigt werden. Andere Schriftstücke können leider nicht akzeptiert werden.

2. Entsorgung von Grünschnitt und Wurzelstöcken auf der Deponie AM FROSCHGRABEN

Gewerbetreibende können Grünschnitt und Wurzelstöcke auf der Deponie AM FROSCHGRABEN, Schwieberdingen oder auf den Kompostanlagen der GWV kostenpflichtig zur Verwertung anliefern:

Für Fragen und weitere Informationen steht die AVL Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer 07141/144 492-27 gerne zur Verfügung.

Die Vollmacht erhalten Sie unter:

www.avl-ludwigsburg.de/fileadmin/Files/Formulare/Vollmachten/Vollmacht_Gruengut.pdf